Finanzierung richtig absichern
Ob Privatfahrzeug, Firmen-, Nutzfahrzeuge oder Maschinen: Bei einem Totalschaden oder Diebstahl ersetzt die Maschinen- oder Kfz-Vollkaskoversicherung nur den Zeitwert. Die bestehenden Forderungen aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag sind oft viel höher. Die Differenz kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Ausreichenden Schutz bietet hier nur eine Forderungsdifferenz-Versicherung.

Kaum gekauft oder zugelassen, verlieren Fahrzeuge und Maschinen schon enorm an Wert. Bei den meisten Pkw beträgt der Wertverlust direkt nach der Zulassung 15 Prozent und mehr. Lkw, Sattelzugmaschinen, Baumaschinen und andere fahrbare Geräte erleiden im ersten Jahr noch höhere Wertverluste. Bis zu 25 Prozent Wertverlust sind keine Seltenheit.
Keine ausreichender Schutz
Was viele Besitzer nicht wissen: Eine Maschinen- oder Kfz-Vollkaskoversicherung bedeutet für geleaste und finanzierte Fahrzeuge und Maschinen keineswegs ausreichenden Schutz. Denn im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls zahlen diese Versicherungen nur den Zeit- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder der Maschine. Doch dieser ist aufgrund des hohen Wertverlusts in der Regel wesentlich geringer als der Ablösewert beim Leasing oder die Restschuld bei einer Finanzierung. Die Differenz beträgt schnell einige Tausend Euro. Besonders tragisch ist das, da in einem solchen Fall in der Regel der Leasingvertrag hier endet. Das Fahrzeug beziehungsweise die Maschine steht nicht mehr als Sicherheit zur Verfügung. Die Banken verlangen einen Ausgleich beziehungsweise die Rückzahlung des verbleibenden Finanzierungsbetrags. Die Differenz zwischen dem dann fälligem Ablösebetrag und dem von der Versicherung erhaltenen Betrag für den Zeitwert zahlt leider der Kunde, sprich der Besitzer des Kfz oder der Maschine. Die meisten Privatpersonen oder Unternehmer sind sich dieses Risikos jedoch nicht bewusst.

Lücke vermeiden
Die Grafik verdeutlicht sehr anschaulich, wie die Lücke (= englisch gap) entsteht, aber auch, wie lange das Risiko für Privatpersonen und Unternehmer im Falle von Finanzierung und Leasing besteht. Erst wenn Zeitwert und Ablösewert übereinstimmen, entfällt diese Lücke im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls. Zusätzliche Kosten, die zum Beispiel für ein Mietfahrzeug anfallen, verbleiben jedoch weiterhin bei den Leasingnehmern oder Finanzierenden. Doch auch für diese Kosten gibt es Absicherungsmöglichkeiten.
Mit der richtigen Forderungsdifferenzversicherung schalten Privatpersonen wie Unternehmer das GAP-Risiko aus und sichern sich auch für weitere anfallenden Kosten die Übernahme im Schadenfall. Wichtig ist es daher, genau darauf zu achten, welchen Schutz, welche Kosten eine Versicherung im Totalschadenfall oder bei Diebstahl übernimmt.
Wann spricht man von einem Totalschaden?
Immer dann, wenn die Reparaturkosten 60 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigen, handelt es sich um einen Totalschaden. Statistisch gesehen erleidet jedes zwanzigste Fahrzeug einen Totalschaden. Für finanzierte und geleaste Fahrzeuge und Maschinen resultiert daraus eine potenzielle Lücke (= gap) in der Finanzierung. Mit der Forderungsdifferenzversicherung „GAP24“ wird diese Lücke vollständig geschlossen.
Hohe Schadensummen
Wie schnell einige Tausend Euro durch einen Totalschaden verursacht werden, zeigt die Beispielrechnung. Bei teuren Maschinen oder hochwertigen Autos können die Schäden noch extrem viel größer sein. Daher ist es gut, schon mit der Anschaffung des Fahrzeugs oder der Maschine an eine ausreichende Absicherung zu denken. Ein GAP-Schaden in Zahlen:

Vollständiger Schutz wichtig
Neben der beschriebenen Lücke fallen im Schadenfall häufig noch weitere Kosten an. Die ideale Forderungsdifferenzversicherung sichert Privatpersonen wie Unternehmer auch gegen solche Kostenpositionen ab. Ein Produkt, das alle diese Vorteile in sich vereint, ist die Forderungsdifferenzversicherung „GAP24“. Denn sie übernimmt im Totalschadenfall oder bei Diebstahl nicht nur die bestehende Lücke in der Finanzierung, sondern bietet zusätzlich Schadenersatz für weitere Kosten. Damit bietet die Versicherung entscheidende Vorteile, zum Beispiel gegenüber der Neuwertentschädigung im Rahmen eines Kfz-Versicherungsvertrags. Die Neuwertversicherung wird für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von meist nur zwölf oder 24 Monaten gewährt. Die Lücke in der Finanzierung besteht jedoch deutlich darüber hinaus, wie die obige Grafik aufzeigt. Ferner entschädigt die Neuwertversicherung den Kaufpreis. Und gerade in den ersten Monaten nach der Zulassung liegt die Ablöseforderung bis zu 20 Prozent über dem Neupreis.
„GAP24“ übernimmt zusätzlich zur Finanzierungslücke, zum Beispiel den nicht verbrauchten Teil der Anzahlung beim Leasing, der sonst verloren wäre, aber auch die notwendigen Bergungskosten, Reise- und Übernachtungskosten bis zu zehn Prozent des Finanzierungswerts (maximal 5.000 Euro) sowie die Selbstbeteiligung im Totalschadenfall bis zu 2.500 Euro. Außerdem werden die Kosten für ein Ersatzfahrzeug in voller Höhe erstattet, ebenso wie die Bereitstellungskosten bei Neubestellung. Sogar die Wertminderung durch einen Reparaturschaden beim Leasing lässt sich mit der Versicherung absichern.
Volle Kostentransparenz
Den Versicherungsschutz gibt es zu einer günstigen Einmalprämie. Damit besteht volle Kostentransparenz von Anfang an. Einmal abgeschlossen und bezahlt, genießen Privatkunden wie Unternehmer den Schutz bis zum Ende der Finanzierung oder des Leasingvertrages. Eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig, der Versicherungsschutz endet automatisch mit dem Ende der Finanzierung oder des Leasingvertrags. Ein weiterer Vorteil: Die Versicherung wird als sogenannte Stand-Alone-Versicherung abgeschlossen, also ergänzend zur Kfz- oder Maschinenversicherung. Der Kfz- oder Maschinenvertrag kann daher jederzeit gewechselt werden, ohne dass es einer Änderung oder Information der GAP-Versicherung bedarf. Den günstigen Schutz gibt es in den drei Varianten Basis, Komfort und Optimal. Zusätzlich zu Leasing oder Finanzierung kann die Versicherung auch bei Mietkauf abgeschlossen werden. Für stationäre oder fahrbare Maschinen gibt es derzeit auf dem deutschen Versicherungsmarkt keine alternative Absicherung zu diesem Produkt.
Carmen Pfeiffer