Fit zum Erfolg
Gesunde Mitarbeitende sind das A und O. Denn nur bei körperlichem und seelischem Wohlbefinden sind sie in der Lage, Bestleistungen im Sinne ihres Arbeitgebers zu erbringen. Mitarbeitergesundheit entwickelt sich deshalb immer mehr zu einem echten Wettbewerbsvorteil für Unternehmen. Die Coronapandemie hat diesen Trend noch verstärkt, denn durch sie ist einmal mehr deutlich geworden, was das Wichtigste im Leben ist: Gesundheit. Und wer als Arbeitgeber etwas für die Gesundheit der Mitarbeitenden tut, punktet gleich mehrfach, etwa bei der Mitarbeiterzufriedenheit, der Produktivität und auch in Sachen Attraktivität am Arbeitsmarkt.

Der Erfolg eines Unternehmens hängt von vielen Faktoren ab. Einer ist, und dieser gewinnt mehr und mehr an Bedeutung, ob die Mitarbeitenden gesund sind. Ein anderer, ob Firmen für offene Stellenausschreibungen passend qualifizierte Fachkräfte finden. Im harten Wettbewerb müssen sich Unternehmen auf Effizienz ausrichten. Dafür brauchen sie leistungsstarke Fachkräfte. Doch leistungsstark ist nur, wer gesund ist. Wer viel von seinen Mitarbeitenden erwartet, kommt daher nicht umhin, selbst Voraussetzungen für gesundes Arbeiten zu schaffen. Dabei gehen die Möglichkeiten inzwischen weit über einen ergonomischen Bürostuhl oder eine klassische betriebliche Krankenversicherung (bKV) hinaus. Damit die Angebote auch tatsächlich bei den Mitarbeitenden ankommen und „erlebbar“ sind sowie den gewünschten positiven Effekt auf die Motivation und Leistungsfähigkeit der Belegschaft haben, sind ganzheitliche Ansätze entscheidend. Deren Effizienz hängt davon ab, wie passgenau und flexibel sie auf die jeweiligen Anforderungen des Betriebs abgestimmt werden können.
Klassiker betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) sichert Mitarbeitende mit den Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung ab. Bei der Anbieterauswahl sollte auf flexible Gestaltungsoptionen geachtet werden, beispielsweise auf die Möglichkeit, zwischen Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung oder sogar einer Mischfinanzierung zu wählen. Der Abschluss der obligatorischen (also arbeitgeberfinanzierten) bKV ist bereits ab fünf Mitarbeitenden und ohne Gesundheitsprüfung möglich. Der Versicherungsschutz für Mitarbeitende und Familienangehörige ist dabei gleichermaßen flexibel gestaltbar. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit zur Ergänzung eines Beitragsfreistellungstarifes. Ein solcher Tarif regelt den Umgang mit längeren Abwesenheiten. Bei der SDK gilt beispielsweise: Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, in Elternzeit- oder Familienpflegezeit geht, für den bezahlt der Arbeitgeber bis zu 36 Monate lang keinen Beitrag und der Mitarbeiter beziehungsweise die Mitarbeiterin erhält dennoch vollen Versicherungsschutz. Dieser Baustein ist auch für bereits bestehende bKV-Verträge eine sinnvolle Ergänzung.
Maximale Transparenz und Flexibilität
Seit einigen Jahren steht die arbeitgeberfinanzierte Variante der bKV verstärkt im Fokus. Ein neuer Trend dabei sind sogenannte Budgettarife. Das Attraktive daran: Mitarbeitende erhalten eine Art „Freibetrag“ – eben ein bestimmtes Budget – innerhalb dessen sie Rechnungen erstattet bekommen. Hierdurch wird diese Form der bKV transparent und ganz individuell einsetzbar. Doch auch hier gibt es große Unterschiede bei den Gestaltungsmöglichkeiten; ebenso was die Leistungsstärke der verschiedenen Angebote angeht. So werben manche Anbieter damit, dass ihre Budgettarife einheitlich, zum Beispiel in den Bereichen ambulant und Zahn, gelten. Tatsächlich ist jedoch eine Unterscheidung sinnvoll und bringt erst die – sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer so wichtige – Flexibilität. Denn während im ambulanten Bereich ein Maximalbudget von 500 Euro durchaus Sinn ergeben kann, können im Bereich von Zahnmaßnahmen schnell deutlich höhere Kosten anfallen. Im Interesse unserer Firmenkunden setzen wir bei der SDK daher auf einen flexiblen Ansatz, bei dem Arbeitgeber wählen können, ob und mit welchem Leistungsumfang sie ihren Mitarbeitenden die bKV im Bereich Zahn oder ambulant oder für beide Leistungsbereiche anbieten möchten. Die Angestellten erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz für Familienangehörige und sich selbst je nach individuellem Bedarf noch zu ergänzen. Wir gehen noch einen Schritt weiter und schließen auch Telemedizin mit ein, dies ist ein echtes Zukunftsthema und bietet tolle Mehrwerte für die Angestellten. Ein Beispiel: Das Kind eines Mitarbeitenden wird krank. Über seine betriebliche Krankenversicherung kann dieser per Videosprechstunde einen Arzt konsultieren und muss nicht extra frei nehmen, in eine Praxis fahren und dort noch lange Wartezeiten verbringen.
Die betriebliche Krankenversicherung ist somit ein adäquates Mittel für Unternehmen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und attraktive Sozialleistungen zu bieten. Zudem werden so neue Mitarbeiter mit dem Thema „Gesundheit“ gewonnen. Ein Thema, welches jetzt aktueller ist denn je. Erlebbar wird diese Unterstützung für die Mitarbeitenden jedoch meist erst bei Krankheit und wenn bereits Ausfallzeiten entstanden sind. Für Arbeitgeber wird es daher immer wichtiger, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeitenden gar nicht erst krank werden und möglichst leistungsfähig sind. Zwar sind häufig in der bKV oft Vorsorgeelemente enthalten. Bei der SDK je nach Tarif beispielsweise die Zahnprophylaxe oder Leistungen für Präventionskurse und Schutzimpfungen. Aber darüber hinaus ist die betriebliche Krankenversicherung nicht dafür geeignet, sich um den Erhalt der Gesundheit, um Prävention und Vorsorge zu kümmern, sondern ist eine Lösung zur Finanzierung der Kosten, die anfallen, wenn der Krankheitsfall bereits eingetreten ist. Ergänzende Leistungen sind daher gefragt. Idealerweise erstrecken sich diese nicht nur über das klassische betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), sondern umfassen auch zielgerichtete Gesundheitsdienstleistungen (GDL).
Produktivität fördern
Um Mehrwerte für die Gesundheit zu bieten, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann erlebbar sind, wenn sie nicht krank sind, eignen sich zusätzliche Maßnahmen für betriebliches Gesundheitsmanagement und bzw. oder gezielte Betreuungsprogramme im Rahmen sogenannter Gesundheitsdienstleistungen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Firmen dabei zu unterstützen, die Gesundheit und damit auch die Produktivität und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu erhalten und – wo möglich – auszubauen.
Im Rahmen des BGM sind Angebote rund um Bewegung, Ernährung und Entspannung gute und für die Mitarbeitenden direkt spürbare Leistungen des Arbeitgebers. Ein bewährtes Vorgehen der Gesundwerker eG, dem BGM-Anbieter der SDK, ist das Körperscreening und der Vergleich zu anderen Alters- oder Geschlechtsgruppen. Individuelle Tipps helfen zusätzlich, an der eigenen Gesundheit zu arbeiten. Unternehmensweite Befragungen schaffen Vergleichswerte und Möglichkeiten zur Erfolgskontrolle. Digitale Lösungen wie ein Gehwettbewerb oder ein Office Fitness Coach unterstützen die positive Verhaltensänderungen. Diese Services können einzeln angeboten werden oder als eine Art Aktionspaket bei sogenannten Gesundheitstagen. Der Vorteil daran: Durch eine breit angelegte Aktion, die mehrere Teilprogramme enthält, wird die Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden erhöht und somit die Sensibilität für das Thema Gesundheit unternehmensweit gestärkt.
Wer zu bestimmten Krankheits- und Beschwerdebildern gezielte Hilfestellungen und Präventionsmöglichkeiten bieten möchte, kann noch einen Schritt weiter gehen und seinen Mitarbeitenden Zugang zu vorbeugenden, therapeutischen Dienstleistungen bieten. Denn für Betroffene ist es manchmal schwer zu entscheiden, welche Behandlungsmethode die Richtige ist, oder überhaupt erst festzustellen, dass sich ein gesundheitliches Problem am Horizont abzeichnet. Dort setzen die Gesundheitsdienstleistungen an, die über das klassische BGM hinausgehen, zum Beispiel bei Rückenschmerzen oder auch Schlafstörungen.
Bei der SDK haben wir auf den Bedarf unserer Firmenkunden reagiert, indem wir zusätzlich das Gesundheitliche Produktivitätsmanagement eingeführt haben, kurz GPM. Das GPM als Teil des BGM unterstützt Firmen dabei, die Produktivität und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter ganz gezielt zu fördern. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist unter anderem die psychische Gefährdungsbeurteilung, zu der jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Dabei identifizieren wir Personen, die potenziell gefährdet sind, durch psychische oder physische Langzeiterkrankungen auszufallen. Diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen wir dann bereits im Vorfeld und mit ganz individueller Betreuung. Und zwar ohne dass der Arbeitgeber erfährt, um wen es im Einzelnen geht. Nicht selten handelt es sich bei den gefährdeten Personen um Leistungsträger, sodass ein krankheitsbedingter Ausfall ein echtes Produktivitätsrisiko darstellt. Hier können durch die psychische Gefährdungsbeurteilung, kombiniert mit weiteren BGM-Maßnahmen, Produktivitätsverluste vermieden werden. Die Mitarbeitenden erhalten zugleich Hilfestellung bei individuellen Problemen, was ihnen letztlich zu mehr Lebensqualität verhilft. Zugleich fördert der Arbeitgeber die Leistungsfähigkeit und Motivation der Belegschaft. So kann eine echte „Win-win-win-Situation“ erzielt werden.
Trend zu mehr Gesundheit
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass sich für Arbeitgeber ein deutlicher Trend abzeichnet, Gesundheitsförderung im Betrieb in den Fokus zu nehmen. Im Bereich der bKV bieten Budgettarife eine gute, neue Möglichkeit, das Thema Gesundheitsabsicherung für Mitarbeitende anzugehen. Dabei sollte jedoch unbedingt auf die Qualitätsunterschiede zwischen den Anbietern sowie die Möglichkeit, passgenaue Angebote zusammenzustellen, geachtet werden. Gefragt sind zudem ergänzende und zielgerichtete Leistungen zum Erhalt der Gesundheit.