Recht & Steuern
Die News Oktober 2021

Frühzeitig im Blick

Böse Überraschungen bei Erbschaftsteuer vermeiden

Gerade bei Familienunternehmen stellen der Generationenwechsel sowie die damit verbundene Übertragung von Vermögen eine große Herausforderung dar. Besonders wichtig aus steuerlicher Sicht: Hohe Schenkungs-/Erbschaftsteuerbelastungen und der damit verbundenen Liquiditätsabfluss dürfen nicht den Erhalt und das Wachstum des Unternehmens gefährden.

Dominik Huth und Florian Buschbacher
Lesezeit: ca. 4 Minuten
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Ein Liquiditätsabfluss durch Schenkungs- und Erbschaftsteuer lässt sich nur verhindern beziehungsweise abmildern, wenn die erbschaftsteuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen in Anspruch genommen werden kann. Genau diese Feststellung muss regelmäßig überwacht und berechnet werden, um hohe Erbschaftsteuerzahlungen zu vermeiden, die meist aus dem Unternehmensvermögen finanziert werden müssen.

Die Rolle des Verwaltungsvermögens

Für die Frage, ob und inwieweit die Begünstigung für Betriebsvermögen in Anspruch genommen werden kann, ist die Höhe des Verwaltungsvermögens spätestens seit der Erbschaftsteuerreform 2016 von großer Bedeutung. So können die Begünstigungen für Betriebsvermögen gar nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Verwaltungsvermögen 90 Prozent oder mehr des gemeinen Wertes des begünstigungsfähigen Vermögens beträgt. Die Regelung ist zwar gedacht, um missbräuchliche Gestaltungen zu verhindern, kann aber aufgrund ihrer Ausgestaltung auch ganz „normale“ operative Familiengesellschaften treffen. Der Grund hierfür ist, dass es sich beim schädlichen Verwaltungsvermögen um eine Bruttogröße handelt, also um das Verwaltungsvermögen vor Verrechnung mit Schulden. Das schädliche Verwaltungsvermögen steigt also zum Beispiel durch die Aufnahme eines Kredits an, obwohl das Vermögen der Gesellschaft gleich bleibt. Gerade in der Nach-Corona-Zeit, in der viele Unternehmenswerte bewertungsrechtlich gesunken sind und gleichzeitig viele Unternehmen Hilfskredite in Anspruch genommen haben, kann der 90-Prozent-Test eine durchaus relevante Hürde darstellen.Aber auch wenn der 90-Prozent-Test bestanden wird, ist die Höhe des Verwaltungsvermögens entscheidend, da das Netto-Verwaltungsvermögen (Verwaltungsvermögen nach Verrechnung mit Schulden) stets nicht-begünstigt ist. Lediglich zehn Prozent des um den Nettowert des Verwaltungsvermögens gekürzten gemeinen Werts des Betriebsvermögens werden wie begünstigtes Vermögen behandelt – sogenanntes unschädliches Verwaltungsvermögen.

Verschärft wird das Ganze dadurch, dass junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel nie unschädliches Verwaltungsvermögen darstellen und daher nie begünstigt sind. Von jungem Verwaltungsvermögen und jungem Finanzmittel spricht man, wenn beides dem Betrieb weniger als zwei Jahre zuzurechnen ist. In der Praxis kommt es besonders bei Wertpapierdepots oder beim Handel mit Kryptowährung häufig zu steuerlichen Risiken. Verkauft ein Unternehmen beispielsweise bestehende Wertpapiere und kauft neue Aktien innerhalb von zwei Jahren vor dem Übertragungsstichtag, entsteht junges Verwaltungsvermögen, das nicht begünstigt ist.

Maßnahmen und Überwachung

Die Höhe des Verwaltungsvermögens stellt daher insbesondere bei plötzlichen Todesfällen ein erhebliches steuerliches Risiko für Familienunternehmen dar. Sie ist aber auch entscheidend für den optimalen Zeitpunkt der geplanten Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten. Sofern die Risiken rechtzeitig erkannt werden, können diverse Maßnahmen ergriffen werden, etwa die Ausgliederung von Verwaltungsvermögen oder die Erstellung von Investitionsplänen. Beim Erwerb von Todes wegen entfällt beispielsweise unter gewissen Voraussetzungen die Zurechnung von Vermögensgegenständen zum Verwaltungsvermögen rückwirkend, wenn der Erwerber diese innerhalb von zwei Jahren aufgrund eines vorgefassten Plans des Erblassers in begünstigtes Vermögen investiert.

Obwohl die Höhe des Verwaltungsvermögens im Rahmen der Nachfolge zu hohen steuerlichen Risiken für Unternehmen führen kann und rechtzeitige Gegenmaßnahmen dieses Risiko deutlich reduzieren, haben die wenigsten Familienunternehmen eine entsprechende Überwachung eingerichtet. Aufgrund der Komplexität der Berechnung des Verwaltungsvermögens und dessen ständiger Veränderung, ist eine einmalige Berechnung in den meisten Fällen nicht aussagekräftig und eine manuelle Berechnung zu ineffizient.

Kontinuierliche Überwachung schützt

Um das Risiko zu überwachen, ist auch immer eine vorläufige Unternehmensbewertung aller betroffenen Gesellschaften durchzuführen, um die entsprechenden Verwaltungsvermögens-Quoten und deren Auswirkungen zu quantifizieren. Daneben sind auch die Änderungen in der Gesellschafts- und der Gesellschafterstruktur sowie bei Konzernstrukturen die erbschaftsteuerlichen Konsolidierungseffekte zu berücksichtigen. Es ist daher ratsam, diese Berechnungen quartalsweise oder sogar monatlich zu überprüfen. Nur dies schafft Transparenz über die aktuelle Situation im Fall der Fälle. Um diesen Vorgang effizient zu gestalten, benötigt man daher eine individuelle angepasste Softwarelösung, welche die gesellschaftsrechtlichen Strukturen und steuerliche Komplexität der Berechnungen abbilden kann. Mit „Inheritax“ der Digital Suxess AG kann diese hochkomplexe Berechnung systematisch in einen digitalen Workflow verwandelt werden, der es ermöglicht, diese Berechnungen erstmalig effizient und kontinuierlich zur Verfügung zu stellen. Eine fortlaufende Prüfung des Verwaltungsvermögens erlaubt einerseits, das Risiko zu erkennen und anderseits, die Vermögenspositionen zu organisieren, um das mögliche Liquiditätsrisiko aktiv zu managen. Diese modernen, datenbasierten Auswertungsmethoden können mittels künstlicher Intelligenz (KI) entscheidende Unterstützung leisten, um keine Überraschungen bei der Versteuerung zu erleben.

Generationsübergabe rechtzeitig planen

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Höhe des Verwaltungsvermögens und die dadurch teilweise entstehenden steuerlichen Risiken durch geeignete, rechtzeitige Maßnahmen in den meisten Fällen deutlich reduziert werden können. Um diese Maßnahmen ergreifen zu können, ist besonders bei größeren Familienunternehmen eine IT-gestützte Überwachung in regelmäßigen Abständen durch den steuerlichen Berater dringend zu empfehlen. Der Aufwand, der durch die kontinuierliche Prüfung entsteht, ist im Verhältnis zum Risiko aus unserer Erfahrung vernachlässigbar. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Erbe ist eine sehr persönliche und sensible Angelegenheit. Allerdings sorgt eine rechtzeitige Auseinandersetzung nicht nur für Klarheit innerhalb der Familie, sondern sie dient auch dem Schutz der Vermögenswerte. Deshalb empfehlen wir eine möglichst frühe Planung der Generationsübergabe.

Kurz vorgestellt

Die PKF Wulf Gruppe umfasst gut 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an neun Standorten in Süddeutschland in der Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung. Die regelmäßig ausgezeichnete Beratung begleitet Mittelstand und Familienunternehmen in steuerlichen Gestaltungsfragen bei Generationswechsel, Umstrukturierung, Transaktionen sowie Erben/Schenken. Mit der Digital Suxess AG werden individuelle Lösungen im Bereich Digitalisierung Hand in Hand erarbeitet.

www.pkf-wulf-gruppe.de

Beispiel für Verwaltungsvermögen

  • Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke
  • Anteile von unter 25 Prozent an Kapitalgesellschaften
  • Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen
  • Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen (Finanzmittel) nach Verrechnung mit Schulden, soweit der Beitrag 15 Prozent des anzusetzenden Wertes des Betriebsvermögens übersteigt.

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