Im Zeichen der Nachhaltigkeit
Im Rahmen des EU Green Deals zielt die EU auf Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Unternehmen und Geschäftsmodellen ab. Der Umsetzungsdruck wird über den Kapitalmarkt, Geschäftsbanken sowie Investoren erzeugt.

Lieferkettengesetz: Es gibt es einige wesentliche Überschneidungen zu den Berichtspflichten nach CSRD.
Die anstehende Einführung zweier Regulierungsinitiativen könnte für mittelständische Unternehmen herausfordernder nicht sein. Es geht um die kurzfristige Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der sogenannten Taxonomie-Verordnung. Viele Regelungsinhalte und Begriffe sind dabei noch unklar und bedürfen der Klarstellung.
Corporate Sustainability Reporting Directive
Die bis Ende 2022 in deutsches Recht umzusetzende CSRD verpflichtet künftig auch mehrere tausend mittelständische Unternehmen, einen Nachhaltigkeitsbericht ab der Berichtsperiode 2023 in den Lagebericht aufzunehmen.
Doppelte Wesentlichkeit
Die doppelte Wesentlichkeit steht ganz am Anfang des Berichterstattungsprozesses und definiert, über welche Aspekte das Unternehmen überhaupt sprechen muss: Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Governance-Faktoren. Für Unternehmen dabei leicht zu verstehen ist die Outside-in-Perspektive. Sie inkludiert Angaben, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft notwendig sind. Also wie viel Umsatz würde ausfallen, wenn die Umweltregulierungen sich verschärfen? Spiegelbildlich verhält sich die Inside-out-Perspektive und beschreibt die Auswirkungen, die das Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte hat. Ihren aufblähenden Charakter erhält die Wesentlichkeitsdefinition durch eine „oder-Verbindung“. Das heißt, auch wenn sich nur eine der zwei Perspektiven als wesentlich erweist, muss über den Sachverhalt berichtet werden.
Integration ins Risikomanagement
Neben börsennotierten Großunternehmen betrifft die CSRD auch Familienunternehmen, die den Größenkriterien entsprechen, und verpflichtet sie zu einer Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ihr RM-System und internes Kontrollsystem (IKS). Zu berichten ist über Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange. Der Fokus wird sich auf mittel- und langfristige Risiken verschieben, da vielfach längere Zeiträume von Transformationsprozessen zu betrachten sind. Ein typisches Transformationsrisiko dürfte etwa aus dem Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft entstehen.
Ohne Nachhaltigkeit keine Finanzierungen
Auch Investoren passen ihre Strategien entsprechend an. Black-Rock-Chef Larry Fink schrieb den CEOs derjenigen Firmen, an denen der Vermögensverwalter Anteile hält, erneut ein Reporting über deren CO2-Reduktionsstrategien vor – ein Denkmuster, das sich nicht nur an den Börsen etabliert: Seit Juli 2021 sind von der BaFin beaufsichtigte Finanzinstitute dazu verpflichtet, ESG-Risiken im gesamten Kreditgewährungs- und Kreditbearbeitungsprozess zu berücksichtigen. Aber auch größere Kunden fordern zusehends ESG-Ratings von ihren Lieferanten.
Lieferkettengesetz
Es gibt einige wesentliche Überschneidungen zu den Berichtspflichten nach CSRD, etwa in Bezug auf die geforderten Inhalte zu Arbeitnehmer- und Sozialbelangen sowie Achtung der Menschenrechte und darüber hinaus bei der Bestimmung von Geschäftsaktivitäten, die nach der EU Sustainable Finance Taxonomie ökologisch nachhaltig sind. Die EU plant darüber hinaus ein strengeres Lieferkettengesetz. Dieses wird Unternehmen ab 500 Beschäftigten beziehungsweise 250 Beschäftigten in Risikosektoren in die Pflicht nehmen, in ihrer gesamten Wertschöpfungskette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz sicherzustellen.
EU-Taxonomie-Verordnung
Parallel hat die EU die EU-Taxonomie veröffentlicht, die eine Klassifikation für „grüne“ Umsätze, Investitionsausgaben und operative Aufwendungen vorsieht. Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2022 darüber berichten, ab 2023 sind nichtfinanzielle Kennzahlen dann nicht nur berichts- sondern auch prüfungspflichtig. Diese Unternehmen müssen künftig über den Anteil der Umsatzerlöse aus ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten und den Anteil der Investitionen (CapEx) sowie der Betriebsausgaben (OpEx) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen und Prozessen Auskunft geben, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind. Die Taxonomie sieht eine stufenweise Einführung vor. Dabei ist ab Januar 2022 zunächst über die Ziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu berichten.
Was ist zu tun?
Betroffenen Unternehmen ist eine gründliche Auseinandersetzung mit den regulatorischen Initiativen anzuraten. Dies betrifft exemplarisch folgende Themen:
- Nachhaltigkeitsthemen für das Geschäftsmodell und die Unternehmensstrategie
- Erwartungshaltung der Geldgeber, zum Beispiel die Hausbank
- Geschäftsfeldprofitabilität unter Berücksichtigung der Klimakosten
- Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Geschäftsmodell
- Versorgung mit nachhaltigen Energiequellen
- Analyse der Lieferkettenauswirkungen
- Einbindung ins Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem
Die Umsetzung der Taxonomie-Verordnung erfordert eine umfassende Analyse der Umsatzerlöse, der Investitions- und Betriebsausgaben, der zugrundeliegenden Daten und der IT-Systeme. Zukünftige Prozesse, Systeme, Schnittstellen sowie der Umfang des Reportings müssen definiert werden.
Fazit
Die Verantwortung eines Unternehmens gegenüber der Gesellschaft, die Corporate Social Responsibility (CSR), ist inzwischen also nicht mehr nur eine Randnotiz, sondern elementarer Bestandteil der übergeordneten Strategie. Sie stellt somit einen Anlass für eine strategische Neuausrichtung und operative Transformation dar – und dies auch in Zeiten explodierender Beschaffungs- und Energiepreise, stockender globaler Lieferketten und kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine.
Kurz vorgestellt
Die Mauer Unternehmensberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft aus Reutlingen (Mauer GmbH) prüft und berät internationalisierte mittelständische Unternehmensgruppen. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Ingenieuren, IT-Spezialisten und Steuerberatern ist die Mauer GmbH in der Lage, auch komplexe betriebswirtschaftliche und technische Fragestellungen zu durchdringen und zu lösen. Neben ihren klassischen Wirtschaftsprüferleistungen ist sie auch spezialisiert in den Bereichen Governance, Risk und Compliance (GRC) sowie Nachhaltigkeitscompliance tätig. Hierzu zählt die Beratung bei der Einführung und Umsetzung der Berichtspflichten zur CSR-Direktive und EU-Taxonomie. Größere Unternehmen beauftragen die Mauer GmbH auch als Interne Revsion und IT-Revision. Das Unternehmen hat Ende März 2022 zum dritten Mal in Folge die vom Manager-Magazin verliehene Auszeichnung als Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer im Bereich Mittelstand erhalten.
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