Finanzierung & Kapital
Die News Juni 2020

Im Zeichen des Coronavirus

Förderbank hilft mit Krediten und Risikoentlastungen

Die Corona-Pandemie beherrscht gegenwärtig das öffentliche Leben, Politik und Gesellschaft. Und auch mittelständische Unternehmen sind von gravierenden Auswirkungen betroffen. In dieser Situation ist es besonders wichtig, den in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Betrieben schnell und wirksam unter die Arme zu greifen. In derartigen Krisenzeiten steht die LfA den Unternehmen deshalb mit speziell zugeschnittenen Darlehen, Bürgschaften und Haftungsfreistellungen zur Seite.

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Über 99 Prozent aller Unternehmen sind mittelständische Betriebe. Sie werden häufig als das Rückgrat der deutschen und der bayerischen Wirtschaft bezeichnet. Aufgrund ihrer geringeren Größe haben sie allerdings strukturelle Finanzierungsnachteile gegenüber Großunternehmen, die sich neben der klassischen Bankfinanzierung auch am Kapitalmarkt refinanzieren können. Mit Hilfe öffentlicher Förderkredite möchte die LfA Chancengleichheit auf der Finanzierungsseite für Gründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen schaffen. Das ist ihr staatlicher Auftrag und gleichzeitig ihr Markenzeichen als Förderbank. Zinsgünstige Förderkredite schaffen zudem Planungssicherheit, da sich die Betriebe die vorteilhaften Konditionen für lange Laufzeiten und Zinsbindungen sichern können. Als Förderbank ist die LfA dabei sowohl in konjunkturell guten als auch in schlechten Zeiten verlässlicher Partner des Mittelstands.

In normalen und schwierigen Zeiten

In „normalen“ Zeiten steht die Finanzierung von Investitionen in den Bereichen Gründung, Wachstum, Innovation sowie Energie und Umwelt mit zinsgünstigen Darlehen im Vordergrund. So ebnet die LfA etwa Gründern den Weg in die Selbstständigkeit, unterstützt die Betriebe bei Wachstumsvorhaben ebenso wie bei zukunftsweisenden Digitalisierungs- oder Innovationsprojekten oder hilft mit Energiekrediten Kosten zu sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Investitionsanreize, beispielsweise durch Tilgungszuschüsse im Innovationskredit 4.0 und in den Energiekrediten, tragen nicht nur zu einer nachhaltigen und ökologischen Wirtschaftsförderung bei, sondern unterstützen die Mittelständler etwa auch dabei durch zukunftsweisende Vorhaben die Chancen im digitalen Wandel zu ergreifen. In schwierigen, konjunkturellen Zeiten oder in Krisensituationen hingegen werden die Finanzierungshilfen der Förderbank von den Betrieben insbesondere für die Aufrechterhaltung der Liquidität über Betriebsmittelfinanzierungen gebraucht. Zudem werden verstärkt Risikoentlastungen nachgefragt, die es den Hausbanken erleichtern Kredite zu vergeben.

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Der Corona-Schutzschirm

Mit Hilfe des Schutzschirms des Freistaats für bayerische Unternehmen während der Corona-Krise hat die Förderbank ihre Finanzierungshilfen deutlich erweitert und das Förderverfahren erheblich beschleunigt. Sie trägt so dazu bei, gerade mittelständische Betriebe und deren Arbeitsplätze langfristig zu erhalten. Folgende Liquiditätshilfen und Risikoentlastungen stellt die Förderbank zur Bewältigung der Corona-Krise im Einzelnen zur Verfügung:

  • Tilgungsaussetzungen bei Bestandsdarlehen: Für alle LfA-Programmkredite gibt es nun eine einfache und schnelle Lösung zur Aussetzung von bis zu vier, quartalsweise zu bedienenden, Tilgungsraten. Das verschafft den Unternehmen unmittelbar Liquidität.
  • Sonderprogramm „Corona-Schutzschirm-Kredit“: Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, können mit diesem Programm Investitionen und Betriebsmittel finanzieren. Mit der Übernahme einer 90-prozentigen Haftungsfreistellung erleichtert die LfA die Kreditvergabe erheblich. Der Darlehensmindestbetrag beträgt 10.000 Euro, der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 30 Millionen Euro, die Zinssätze sind sehr niedrig. Flexible Laufzeiten bis zu sechs Jahren und Tilgungsfreijahre schaffen zusätzliche Verbesserungen für die Betriebe.
  • Erweiterte Bürgschaften: Mit dem Bürgschaftsinstrumentarium können die Hausbanken der Unternehmen umfangreiche und unbürokratische Hilfe gewähren. Die Förderbank übernimmt dabei bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos. Der Zugang zu Betriebsmittelbürgschaften wurde erleichtert. Zudem wurde der maximale Bürgschaftsbetrag auf 30 Millionen Euro angehoben, bei höheren Beträgen sind Staatsbürgschaften möglich.
  • Beschleunigte Prozesse bei Haftungsfreistellungen und Bürgschaften: Für alle Darlehen, die mit einer Haftungsfreistellung ausgestattet sind sowie für Bürgschaften mit einem LfA-Risiko bis 500.000 Euro gilt ein vereinfachtes Antrags- und Zusageverfahren, es müssen deutlich weniger Antragsunterlagen eingereicht werden. Auch die Anforderungen zur Besicherung haftungsfreigestellter Darlehen bis zu einem LfA-Risiko von 500.000 Euro wurden erleichtert.
  • Vereinfachungen und Verbesserungen beim Universalkredit und Akutkredit: Für langfristige Konsolidierung und Umschuldung stehen weiterhin der Universalkredit (mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung; zuvor 60 Prozent) und der Akutkredit (bei Liquiditätsbedarf in Folge der Corona-Krise kann auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts verzichtet werden) zur Verfügung.
  • Sonderprogramm „LfA-Schnellkredit“: Dieses Sonderkreditprogramm hilft Kleinstunternehmen und Freiberuflern, die bis zu zehn Beschäftigte haben, die Corona-Krise besser zu überstehen. Durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf die sonst übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass die betroffenen Unternehmen rasch einen Kredit über ihre Hausbank bekommen können. Der Schnellkredit kann beantragt werden, sofern das Unternehmen seit mindestens 1. Oktober 2019 am Markt ist und im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt hat (bei Unternehmen, die nicht den ganzen Zeitraum aktiv waren, gilt ein entsprechend kürzerer Zeitraum). Nicht antragsberechtigt sind – ebenso wie beim Corona-Schutzschirm-Kredit – Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten bzw. 100.000 Euro bei sechs bis zehn Beschäftigten, jeweils abzüglich einer eventuell beantragten oder ausgezahlten Corona-Soforthilfe vom Höchstbetrag. Der Kredit darf zudem 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 des antragsstellenden Unternehmens nicht übersteigen. Für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten greift der KfW-Schnellkredit.

Einfache Antragstellung

Der Weg zu den Krediten und Risikoübernahmen der LfA führt über die Hausbanken vor Ort, also die Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken – sie beraten die Unternehmen und beantragen die finanziellen Hilfen bei der LfA. Die Ausreichung der zur Verfügung gestellten LfA-Hilfen an die Betriebe erfolgt ebenfalls über die Hausbanken der Unternehmen. Für eine umfassende und kostenfreie Beratung können sich Unternehmer auch direkt an die Förderberatung der LfA wenden.

www.lfa.de

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