Versicherung & Vorsorge
Die News September 2022

Vorsorge im Ernstfall

Unternehmerisches Lebenswerk schützen

In Jahrzehnten politischer Stabilität sind in Deutschland enorme Vermögen aufgebaut worden. Experten schätzen das zu übertragende Gesamtvermögen in den nächsten Jahrzehnten auf mehrere Billionen Euro. Oberhalb der Freibeträge müssen bei Schenkung oder Vererbung Steuern bezahlt werden, bekanntermaßen nicht zu knapp.

Jürgen Tretter
Lesezeit: ca. 4 Minuten
Maciej Czekajewski / shutterstock.com

Zugegeben es gibt angenehmere Themen als die Vererbung des persönlichen Vermögens. Wer aber die Versorgung der Familie und das Weiterbestehen des unternehmerischen Lebenswerks auf ein stabiles und steuerlich sinnvolles Fundament stellen will, ordnet frühzeitig und vorausschauend die Struktur seiner Vermögensanlagen.

Gerade bei Familienunternehmen hat die Nachfolgeregelung hohe Priorität und die Bereitstellung von Liquidität für die Übertragung oder Vererbung von Unternehmensanteilen ist von großer Bedeutung. Trotz der Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer kann die dafür notwendige Liquidität hohe Beträge ausmachen.

Vorsicht vor der Liquiditätsfalle

Die Erben von Unternehmen können durch die Erbschaftsteuer und weitere Verpflichtungen, wie beispielsweise Pflichtanteile und Ausgleichszahlungen an weichende Erben, den Zahlungsverpflichtungen oftmals nur schwer nachkommen, wenn die Erbschaft nicht genügend aus liquiden Vermögensgegenständen besteht. Eine Finanzierung der Zahlungsverpflichtungen ist nicht immer möglich und der Nachlass kann in die Liquiditätsfalle geraten. Ein Notverkauf oder der nicht gewollte Verkauf von beispielsweise Tafelsilber oder interessanten Unternehmensbereichen kann die Folge sein.

Nachfolgekonzept abrunden

Aus diesen Gründen hat insbesondere bei Familienunternehmen das Denken in Generationen einen besonderen Stellenwert. Als Ergänzung zu einer komplexen steuerlichen Beratung gibt es hierfür interessante Produkte wie die Erbschaftspolice, mit denen ein Nachfolgekonzept sinnvoll abgerundet werden kann, damit die Nachfolger sich ohne erdrückende finanzielle Belastungen der Zukunft des Unternehmens widmen können.

Jürgen Tretter ist einer von vier geschäftsführenden Gesellschaftern der TPSH. Tretter & Pfister

Vermögen optimieren

Die Erbschaftspolice ist nichts anderes als eine Lebensversicherung ohne festen Ablauftermin, also ein lebenslanger Versicherungsvertrag mit offenem Endalter. Bei Ableben der versicherten Person kommt der Vertrag zur Auszahlung an die bezugsberechtigten Personen. Mit einer gut gestalteten Erbschaftspolice werden Vermögen und Erträge optimiert und gleichzeitig kann für die irgendwann anfallende Erbschaftsteuer vorgesorgt werden.

Kapitalverteilung

Wie gut eine Erbschaftspolice abschneidet, hängt neben den Kosten für Abschluss und Verwaltung, sowie den Kosten für das biometrische Risiko vor allem davon ab, wie erfolgreich das angelegte Kapital auf verschiedene Anlageformen verteilt wird. Einige Lebensversicherer bieten hierfür noch das klassische Anlagemodell an, das sich aus einem mittlerweile sehr niedrigen Garantiezinsanteil in Höhe von 0,25 % p. a. zuzüglich nicht garantierter Überschüsse zusammensetzt.

Möglichkeiten nutzen

Alternativ bieten die Lebensversicherer fondsgebundene Varianten mit niedrigeren oder ganz ohne Garantien auf das eingezahlte Kapital an. Durch eine Vielzahl von Allokationsmöglichkeiten mittels einer großen Anzahl an Investmentfonds und ETFs können die Risikostrukturen der Anlagen innerhalb der Erbschaftspolice aktiv gestaltet werden und bei mehr Risiko auch höhere Renditechancen möglich sein.

Zusätzlicher Lebensversicherungsschutz

Ungeachtet der Wahl des Produktes und der Wertentwicklung kommt es bei der Erbschaftspolice im Versicherungsfall zu einer einkommensteuerfreien Auszahlung. Außerdem kann neben der Einzahlungshöhe ein zusätzlicher Lebensversicherungsschutz vereinbart werden, der in Höhe der zu erwartenden Erbschaftsteuer festgelegt und versichert werden kann.

Individuell beraten lassen

Selbstverständlich kann auch eine gemischte Lösung aus einer Garantie- und Fondspolice und der gewünschten Höhe an Todesfallabsicherung individuell ausbalanciert und gestaltet werden. Einen Teil seiner vorhandenen Liquidität in einer Erbschaftspolice anzulegen, ist jedenfalls vorteilhaft. Die Erbschaftspolice ist zwar ein langfristiger Vertrag, sie kann jedoch während der Laufzeit hinsichtlich der Allokation angepasst werden. Darüber hinaus kann der Vertragsinhaber bei Bedarf jederzeit Geld aus dem Vertrag entnehmen.

Erbschaftspolice als sinnvolle Ergänzung

Damit ausreichend Liquidität im Erbfall bereitsteht, kann die Erbschaftspolice eine sinnvolle Ergänzung einer Nachfolgeplanung sein, bei deren Gestaltung und der Auswahl des Anbieters einiges zu beachten ist. Die Experten der TPSH für diesen Bereich, neben mir Ulrich Pfister, Michael Striegel und Wolfgang Hübner, verfügen über langjährige Erfahrung bei der Auswahl und Gestaltung von Erbschaftspolicen im In- und Ausland und freuen sich auf ein Gespräch mit Ihnen.

Kurz vorgestellt

Die TPSH Group ist ein mittelständisches inhabergeführtes Unternehmen in der Versicherungsbranche. Als Versicherungsmakler bietet sie sowohl ganzheitliche Risiko- und Vorsorgeanalysen für Unternehmen in allen Bereichen der Versicherung und Altersvorsorge, als auch Kreditversicherung und Factoring. Die Unternehmensgruppe realisiert die Umsetzung und übernimmt die laufende Betreuung, einschließlich der Schadensbearbeitung. Für global agierende Unternehmen verfügt sie über internationale Deckungskonzepte und bei Bedarf über ein weltweit agierendes Maklernetzwerk.

Laut Unternehmen ist eines seiner wichtigsten Unternehmenswerte Unabhängigkeit. Die Angebote basieren demnach immer auf dem Prinzip, die beste Lösung für den individuellen Bedarf des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Das erfordert ein hohes Maß an Diskretion, Erfahrung, Expertise und Verantwortung.

Auch die aktive Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) soll dem Kunden die Gewissheit geben, mit einem qualifizierten Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten.

Eine Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und der Unternehmensgruppe basiert auf einem Maklervertrag. Im Maklervertrag wird das Unternehmen mit der Wahrnehmung der Versicherungsangelegenheiten beauftragt. Als Sachwalter des Kunden vertritt die TPSH die Interessen des Auftraggebers bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs. Auch bei der Suche nach geeignetem Versicherungsschutz und bei der Regulierung von Schadenfällen fällt der Unternehmensgruppe eine Schlüsselrolle zu.

Im Rahmen einer Versicherungsanalyse zeigt die Unternehmensgruppe laut eigenen Angaben meist für unterschiedliche Bereiche Verbesserungen auf. Gerade bei den Transport-, Haftpflicht- und Cyberrisiken können regelmäßig vorteilhafte Änderungen vorgeschlagen werden. Auch bei den Instrumenten zur Absicherung und Finanzierung von Forderungen, der Warenkreditversicherung und Factoring, können oftmals Optimierungen dargestellt werden.

Eine Beauftragung der TPSH erfolgt auch immer öfter im Rahmen von Unternehmenstransaktionen. Bei einem geplanten Unternehmenskauf wird vorab eine Due Diligence der langfristigen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung benötigt. Die Unternehmensgruppe liefert hierfür eine neutrale Beurteilung der Verpflichtungen, bei Bedarf mit dem erforderlichen mathematischen Gutachten.

www.tpsh.de

Dieser Artikel ist erschienen in