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20. Februar 2023

Familienunternehmer kritisieren Urteil zu gleicher Bezahlung

Familienunternehmer kritisieren aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat kürzlich entschieden, dass Arbeitgeber die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mehr mit Verhandlungsgeschick begründen dürfen. Dies kritisiert der Verband „Die Familienunternehmer“ scharf.

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Anne Grossmann Fotografie

„Die Entscheidung ist ein scharfer Eingriff in die Verhandlungsfreiheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und offenbart die Absurdität des Entgelttransparenzgesetzes. Nun sind selbst unterschiedliche Gehaltsforderungen beim Einstieg oder das Verhandlungsgeschick von Mitarbeitern keine zulässigen Kriterien mehr für eine leistungsbezogene Entlohnung. Den Arbeitgebern wird damit das Recht genommen, Verträge frei auszugestalten“, sagt Verbandspräsident Reinhold von Eben-Worlée. Unternehmer würde man unter Generalverdacht stellen: „Ihnen wird unterstellt, dass sie vorsätzlich diskriminieren würden, so dass der Staat nun auch hier eingreifen müsse.“ Dabei fuße die Vertragsfreiheit auf den Grundwerten des deutschen Wirtschaftssystems wie Wettbewerb, Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung. Diese Werte würden nun in den Entgeltverhandlungen wertlos.