
Keine Entwarnung für KMU
Vor rund einem Jahr wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung von sogenannten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette. Es verpflichtet die Geschäftsleitung, Vorkehrungen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber den unmittelbaren Zulieferern, in bestimmten Fällen auch gegenüber mittelbaren Zulieferern, zu treffen.